AGB

Computer Service Eckel ist alleiniger Inhaber der auf dieser Website erhobenen Informationen. Wir erheben nur Informationen,

die uns helfen, den Service für Sie zu verbessern. Die Informationen werden nicht - ohne Ihr Einverständnis - veräußert

oder auf eine andere Weise, die nicht durch diese Erklärung ausgeschlossen ist, an andere weitergegeben, außer,

wenn wir dies in gutem Glauben aus gesetzlichen Gründen für notwendig halten oder wenn es notwendig ist,

die Rechte und das Eigentum von Computer Service Eckel zu wahren, oder wenn die persönliche Sicherheit des Personals

oder der Öffentlichkeit gefährdet ist.

Alle Informationen auf dieser Website Copyright 2016 von Computer Service Eckel.

 

1. Geltung

1.1 Lieferungen und Leistungen erfolgen ausschließlich aufgrund der nachstehenden allgemeinen Geschäfts- und Lieferbedingungen.

Computer Service Eckel ist ein Einzelunternehmen mit dem Inhaber Holger Eckel. Diese sind Bestandteil aller abgeschlossenen

Verträge und gelten auch für alle künftigen Geschäftsbeziehungen, auch wenn sie nicht ausdrücklich vereinbart werden.

1.2 Mit der Erteilung des Auftrages, spätestens jedoch mit der Entgegennahme der Lieferung oder Leistung werden diese

Geschäfts- und Lieferbedingungen durch den Kunden anerkannt. Lieferungen und Leistungen werden im folgenden allgemein als Ware tituliert.

1.3 Entgegenstehende Geschäftsbedingungen oder abweichende Gegenbestätigungen des Kunden sind für Computer Service Eckel unverbindlich,

auch wenn Computer Service Eckel ihnen nicht ausdrücklich widersprochen hat. Sie bedürfen zu ihrer Rechtswirksamkeit der ausdrücklichen

schriftlichen Anerkennung durch Computer Service Eckel.



2. Angebote 

2.1 Die Angebote sind freibleibend und unverbindlich, sofern sie nicht ausdrücklich als verbindlich bezeichnet sind.

Der Vertrag kommt erst mit schriftlicher Bestätigung von Computer Service Eckel und entsprechend deren Inhalt oder infolge der Annahme

der Lieferung durch den Kunden zustande. 

2.2 Computer Service Eckel behält sich das Recht vor, nach Erteilung des Auftrages technische Änderungen des Vertragsgegenstandes während

der Lieferzeit vorzunehmen, sofern dies unter Berücksichtigung der Interessen von Computer Service Eckel  für den Kunden zumutbar ist.

2.3 Die Angestellten von Computer Service Eckel sind nicht befugt, mündliche Nebenabreden zu treffen oder mündliche Zusagen zu geben,

die über den Inhalt des schriftlichen Vertrages hinausgehen.



3. Preise 

3.1 Alle Preise werden nach der bei Auftragsbestätigung jeweils gültigen Preisliste berechnet. Der Rechnungsbetrag versteht sich rein brutto ab Rödinghausen / Westkilver, zuzüglich Verpackung, Versand und der jeweils gültigen Mehrwertsteuer.

3.2 Die bei Vertragsabschluß vereinbarten Preise basieren auf den zu dieser Zeit gültigen Kostenfaktoren Sie gelten für 3 Monate als verbindlich.

Liegt der vereinbarte Liefertermin mehr als 3 Monate nach Vertragsabschluß, gelten die bei Lieferung oder Leistung gültigen Listenpreise.

3.3 Für Ersatzteile, insbesondere digitale Speicherbausteine und Prozessoren gilt abweichend folgendes: Die in Angeboten und schriftlichen

Auftragsbestätigungen genannten Preise sind vorläufig und können von Computer Service Eckel angemessen geändert werden, wenn sich

die Einkaufspreise von Computer Service Eckel bis zur Lieferung geändert haben.


4. Versand und Gefahrenübergang

4.1 Der Gefahrenübergang der Ware erfolgt stets mit der Übergabe der Ware durch den Überbringer. Ist die Ware vom Kunden abzuholen,

geht die Gefahr mit der Bereitstellung auf den Kunden über. Verzögert sich der Versand aus Gründen, die der Kunde zu vertreten hat,

geht die Gefahr mit der Versandbereitschaft über. In diesem Fall ist Computer Service Eckel berechtigt, die hierdurch entstehenden Mehrkosten

dem Kunden in Rechnung zu stellen. Mangels besonderer Weisung erfolgt die Verpackung sowie die Wahl des Transportweges und des Transportmittels

nach dem Ermessen von Computer Service Eckel. Die Übernahme von Computer Service Eckel ohne Beanstandung durch die Bahn, Post Spediteure

oder sonstige Transportunternehmen gilt als Bestätigung der einwandfreien Beschaffenheit der Verpackung bei Absendung und schließt jede Haftung von

Computer Service Eckel wegen unsachgemäßer Verpackung oder Verladung für unterwegs entstandene Beschädigung oder Verluste aus, soweit

Computer Service Eckel nicht wegen Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit zwingend haftet.

4.2 Computer Service Eckel versichert die bestellte Ware gegen Schäden unter Berechnung der verausgabten Beträge, es sei denn, dass der Kunde

eine Versicherung ausdrücklich nicht wünscht. 

4.3 Vor dem Versand abgenommene Ware gilt als den vereinbarten Bedingungen entsprechend geliefert.



5. Lieferung

5.1 Die Lieferzeit beginnt mit dem Datum der Bestellung. Die Lieferfrist ist eingehalten, wenn bis zu ihrem Ablauf die Ware das Lager von

Computer Service Eckel verlassen hat oder die Versandbereitschaft mitgeteilt ist.

5.2 Computer Service Eckel ist berechtigt in Sonderfällen, insbesondere aus betriebsbedingten Gründen befugt, Teillieferungen und

Teilleistungen nach vorheriger Ankündigung auszuführen und gesondert zu berechnen.

5.3 Liefer- und Leistungsverzögerungen aufgrund höherer Gewalt oder aufgrund von sonstigen Ereignissen, die Computer Service Eckel

die Leistung wesentlich erschweren oder unmöglich machen, insbesondere bei Streik, Aussperrung, Feuer-, Wasserschäden, Handelsembargo,

Katastrophen und anderen Fällen höherer Gewalt jeglicher Art, auch bei Vorlieferanten hat Computer Service Eckel auch bei verbindlichen

vereinbarten Fristen und Terminen nicht zu vertreten. In diesen Fällen ist Computer Service Eckel berechtigt, nach ihrer Wahl vom Vertrag

ganz oder teilweise zurückzutreten oder die Lieferung um die Dauer der Behinderung zzgl. einer angemessenen Anlaufzeit hinauszuschieben.

Der Kunde kann hieraus keine Ersatzansprüche herleiten. Computer Service Eckel wird den Kunden über den Eintritt der genannten Umstände

unverzüglich informieren. Computer Service Eckel behält sich in allen Fällen richtige und rechtzeitige Selbstbelieferung vor. Der Selbstbelieferungsvorbehalt

gilt mit der Maßgabe, dass Computer Service Eckel seinerseits ein entsprechendes Deckungsgeschäft rechtzeitig abgeschlossen und/oder die verspätete Belieferung

durch seinen Lieferanten selbst nicht zu vertreten hat. Dauert die Behinderung länger als 1 Monat, kann der Kunde nach angemessener Nachfristsetzung

hinsichtlich des noch nicht erfüllten Teiles vom Vertrag zurücktreten, wenn ihm die Abnahme infolge der Lieferverzögerung nicht mehr zumutbar ist.

5.4 Sofern Computer Service Eckel die die Nichteinhaltung verbindlich zugesagter Fristen oder Termine zu vertreten hat oder sich mit der Lieferung/Leistung

in Verzug befindet, beschränkt sich ein evtl. Anspruch des Kunden auf Ersatz von Verzugsschäden auf insgesamt höchstens 30 % des Rechnungswertes

der beim Verzug betroffenen Lieferungen und Leistungen. Darüber hinausgehende Ansprüche sind ausgeschlossen, es sei denn, der Verzug beruht auf Vorsatz

oder grober Fahrlässigkeit von Computer Service Eckel.

5.5 Bei Abnahmeverzug des Kunden ist Computer Service Eckel nach einer angemessenen Nachfristsetzung verbunden mit einer Ablehnungsandrohung berechtigt,

Schadenersatz in Höhe von 30 % der vereinbarten Auftragssumme zu verlangen, unbeschadet der Möglichkeit, einen höheren Schaden nachzuweisen

Dem Kunden bleibt seinerseits der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden, oder wesentlich niedriger sei.



6.Zahlungsbedingungen

6.1 Mangels anderweitiger ausdrücklicher Vereinbarung erfolgt die Lieferung als Bar-Nachnahme. 

6.2 Die Annahme von Schecks erfolgt nur erfüllungshalber. Die Kosten der Diskontierung und der Einziehung trägt der Kunde. Computer Service Eckel

haftet nicht für rechtzeitige Vorlegung, Wechsel werden nicht angenommen.

6.3 Bei Verzug des Kunden, sowie bei Stundung von Zahlungen ist Computer Service Eckel berechtigt, ab dem Stundungs- bzw. Verzugsdatum Zinsen

in Höhe der von ihrer Geschäftsbank jeweils berechneten Zinsen für Geschäftskredite zu verlangen, mindestens jedoch Zinsen in Höhe von 3% über dem

jeweiligen Diskontsatz der Deutschen Bundesbank. Dem Kunden bleibt der Nachweis vorbehalten, dass ein Schaden überhaupt nicht entstanden oder

wesentlich niedriger sei. Die Geltendmachung eines weitergehenden Verzugsschadens durch Computer Service Eckel bleibt unbenommen.

Bei Zahlungsverzug ist Computer Service Eckel berechtigt, eine Mahngebühr von Euro 5,-- pro Mahnung zu berechnen.

6.4 Der Kunde ist zur Aufrechnung oder zur Zurückbehaltung, auch wenn Mängelrügen oder Gegenansprüche geltend gemacht werden, nur berechtigt,

wenn die Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder von Computer Service Eckel anerkannt wurden.

6.5 Tritt nach Vertragsabschluß eine wesentliche Verschlechterung in die Vermögensverhältnisse des Kunden ein, oder wird eine solche Verschlechterung

nach Vertragsabschluß erkennbar, kann Computer Service Eckel einen angemessenen Vorschuss oder eine angemessene Sicherheitsleistung verlangen.

Kommt der Kunde einer solchen Aufforderung nicht binnen einer Woche nach, kann Computer Service Eckel vom Vertrag zurücktreten.


7. Eigentumsvorbehalt

7.1 Computer Service Eckel behält sich das Eigentum an sämtlichen von ihr gelieferten Waren vor, bis der Kunde alle Forderungen aus der

Geschäftsverbindung einschl. der künftig entstehenden Forderungen, auch aus gleichzeitig oder später abgeschlossenen Verträgen und aus einem

etwaigen Kontokorrentsaldo beglichen hat.

7.2 Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im ordnungsgemäßen Geschäftsbetrieb weiterzube- und verarbeiten. In diesem Falle erfolgt

die Be- und Verarbeitung für Computer Service Eckel als Hersteller. Computer Service Eckel erwirbt das Eigentum an der neuen Sache.

Erfolgt die Verarbeitung zusammen mit anderen Materialien oder wird die Vorbehaltsware mit anderen, dem Kunden nicht gehörenden

Gegenständen verbunden, vermengt oder vermischt, so erwirbt Computer Service Eckel das Miteigentum an der neuen Sache im Verhältnis des

Bruttorechnungswertes der Vorbehaltsware zu dem Rechnungswert der anderen verwendeten Materialien. Das gilt auch, wenn die andere Sache

als Hauptsache anzusehen ist. Der Kunde ist berechtigt, die Vorbehaltsware im Rahmen seines ordnungsgemäßen Geschäftsverkehrs zu veräußern,

sofern er sich nicht mit der Bezahlung einer Computer Service Eckel aus der Geschäftsverbindung zustehenden Forderung in Verzug befindet.

Diese Ermächtigung zur Weiterveräußerung gilt nicht, wenn im Verhältnis des Kunden zu seinem Abnehmer ein Abtretungsverbot besteht.

Die dem Kunden durch Weiterveräußerung oder aus einem sonstigen Rechtsgrund bezüglich der Vorbehaltsware erwachsende Forderung

(einschl. sämtlicher Saldoforderungen aus Kontokorrent) und sonstigen Rechte tritt der Kunde bereits jetzt Sicherungshalber an Computer Service Eckel ab.

Ein vom Kunden mit Dritten vereinbarter Eigentumsvorbehalt gilt bis zur völligen Bezahlung der durch den Eigentumsvorbehalt von Computer Service Eckel

gesicherten Forderungen einschl. Einlösung aller Schecks und ggfs. akzeptierter Wechsel als zu Gunsten von Computer Service Eckel vereinbart.

Der Kunde wird jederzeit widerruflich ermächtigt, die an Computer Service Eckel abgetretene Forderung für Rechnung von Computer Service Eckel

im eigenen Namen einzuziehen. Der Kunde ist verpflichtet, Computer Service Eckel auf Verlangen die Höhe der Forderung sowie sonstige Angaben,

den Forderungsgrund und die Namen der Schuldner mitzuteilen, sowie alle zum Einzug erforderlichen Unterlagen auszuhändigen.

7.3 Übersteigt der Wert der Computer Service Eckel gewährten Sicherheiten ihre Forderungen um mehr als 20%, ist Computer Service Eckel

auf Verlangen jederzeit bereit, die darüber hinausgehenden Sicherungsrechte insoweit nach ihrer Wahl freizugeben.

7.4 Erfüllt der Kunde seine Vertragsverpflichtung gegenüber Computer Service Eckel nicht, kommt er insbesondere in Zahlungsverzug,

ist Computer Service Eckel berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzunehmen, oder den Schuldnern von der erfolgten Abtretung Kenntnis zu geben

und die abgetretenen Forderungen geltend zu machen, in der Zurücknahme sowie in einer Pfändung der Vorbehaltsware durch Computer Service Eckel

liegt kein Rücktritt vom Vertrag.

7.5 Verpfändung und Sicherungsübereignung durch den Kunden sind unzulässig. Bei Pfändung, Beschlagnahmung oder sonstigen Zugriffen hat der Kunde

auf das Eigentum von Computer Service Eckel hinzuweisen und diese unverzüglich zu benachrichtigen. Kommt der Kunde dieser Verpflichtung nicht nach,

kann Computer Service Eckel vom Vertrag zurücktreten.



8.Mängelrügen, Gewährleistung und Schadenersatz

8.1 Der Kunde ist verpflichtet, Computer Service Eckel erkennbare Mängel der Ware, unrichtige und unvollständige Lieferungen sowie Mengenabweichungen

unverzüglich nach Ablieferung der Ware schriftlich mitzuteilen. Zeigt der Kunde keinen Mangel an, so gilt die Ware als mangelfrei und vertragsgemäß genehmigt.

Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung nicht sofort entdeckt werden können, sind Computer Service Eckel unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen.

Gleiches gilt für während der Gewährleistungsfrist auftretende Mängel. Wird Computer Service Eckel ein Mangel nicht rechtzeitig mitgeteilt,

so entfällt jede Gewährleistung.

8.2 Computer Service Eckel gewährleistet, dass die gelieferten Produkte nicht mit Mängeln, zu denen auch das Fehlen zugesicherter Eigenschaften gehört,

behaftet sind. Die techn. Daten und Beschreibungen in Produktinformationen allein stellen keine Zusicherung bestimmter Eigenschaften dar. Eine Zusicherung von

Eigenschaften im Rechtssinne ist nur dann erfüllt, wenn die jeweiligen Angaben von Computer Service Eckel schriftlich bestätigt wurden. Nach dem derzeitigen

Stand der Technik kann die ständige und dauernd fehlerfreie Verwendbarkeit von Hardware nicht zugesichert werden.

8.3 Von der Gewährleistung ausgenommen sind Mängel oder Schäden, die zurückzuführen sind auf 

- betriebsbedingte Abnutzung und Normalverschleiß 

- unsachgemäßen Gebrauch, Bedienungsfehler und 

- fahrlässiges Verhalten des Kunden 

- Betrieb mit falscher Stromart- oder Spannung sowie Anschluss an ungeeignete Stromquellen 

- Brand, Blitzschlag, Explosion oder netzbedingte Überspannungen 

- Feuchtigkeit aller Art 

- falsche oder fehlerhafte Programm-, Software, und/oder Verarbeitungsdaten 

 

Die Gewährleistung entfällt auch, wenn Seriennummern, Typenbezeichnung, Herstellerbezeichnung , das von Computer Service Eckel aufgebrachte

Garantiesiegel oder ähnliche Kennzeichen entfernt oder unleserlich gemacht werden. Jede Gewährleistungsverpflichtung erlischt, soweit an den Produkten

unsachgemäße Reparaturen oder sonstige Arbeiten durch den Kunden oder Dritte, die nicht von Computer Service Eckel autorisiert sind, ausgeführt werden.

8.4 Die Gewährleistung beträgt 2 Jahre, beginnend mit dem Lieferdatum.

8.5 Die Gewährleistung beinhaltet nach Wahl von Computer Service Eckel Nachbesserung oder Ersatzlieferung, wobei Computer Service Eckel

die zum Zwecke der Nachbesserung oder Ersatzlieferung anfallenden Material-, Rücktransport- und Arbeitskosten übernimmt. Ist auch eine wiederholte

Nachbesserung oder Ersatzlieferung mangelhaft, kann der Kunde nach seiner Wahl eine der Wertminderung entsprechende Herabsetzung der Vergütung

oder die Rückgängigmachung des Vertrages verlangen. Ersetzte Teile gehen in das Eigentum von Computer Service Eckel über. Zur Mängelbeseitigung

hat der Kunde Computer Service Eckel die nach billigem Ermessen erforderliche Zeit und Gelegenheit zu gewähren, insbesondere den beanstandeten

Gegenstand original verpackt mit Handbüchern und Zubehör zur Verfügung zu stellen. Etwa zu ersetzende oder auszubessernde Waren sind unverzüglich

an Computer Service Eckel zurückzusenden, das gleiche gilt für Warenteile. Erfüllt der Kunde diese Verpflichtung nicht, entfällt die Gewährleistung.

8.6 Die vorstehenden Absätze enthalten abschließend die Gewährleistung für gelieferte Ware und schließen sonstige Gewährleistungsansprüche jeglicher Art

oder Schadensersatzansprüche aus, soweit sie nicht auf Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit von Computer Service Eckel, ihres gesetzlichen Vertreters

oder ihrer Erfüllungsgehilfen beruhen oder eine vertraglich zugesicherte Eigenschaft fehlt. Die Haftung von Computer Service Eckel als Hersteller

nach dem Produkthaftungsgesetz bleibt hiervon unberührt.

8.7 Soweit Computer Service Eckel nach der vorstehenden Regelung zum Schadenersatz verpflichtet ist, ist der Ersatzanspruch der Höhe nach auf den

bei Vertragsabschluß vorhersehbaren Schaden begrenzt.

8.8 Schadenersatzansprüche aus unerlaubter Handlung, Verschulden bei Vertragsabschluß oder positiver Vertragsverletzung gegen Computer Service Eckel

sind unverzüglich schriftlich geltend zu machen und verjähren spätestens nach einem Jahr ab Lieferdatum.

8.9 Erweist sich eine Mängelrüge als unberechtigt und hätte der Kunde dies bei Beachtung der von ihm zu erwartenden Sorgfalt erkennen können, so hat er

Computer Service Eckel alle Aufwendungen zu ersetzen, die Computer Service Eckel durch die unberechtigte Rüge entstanden sind.



9.Erfüllungsort und Gerichtsstand

Erfüllungsort ist Spenge. Sind beide Parteien dieses Vertrages Kaufleute, so wird als Gerichtsstand das Amtsgericht Herford vereinbart.



10.Schlußbestimmungen

Sollte eine Bestimmung in diesen Geschäftsbedingungen oder eine Bestimmung im Rahmen sonstiger Vereinbarungen unwirksam sein, oder werden,

so wird hiervon die Wirksamkeit aller sonstigen Bestimmungen oder Vereinbarungen nicht berührt. Anstelle der unwirksamen Bestimmungen soll eine

angemessene Regelung gelten, die im Rahmen der gesetzlich zulässigen Möglichkeiten der unwirksamen Klauseln am nächsten kommt.